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Warnstufe in Baden-Württemberg
Artikel vom
06.11.2021
Seit 3. November gilt in Baden-Württemberg die Warnstufe:
Der Zutritt zur Bücherei ist nur mit Nachweis über eine Impfung oder Genesung oder mit einem negativen PCR-Test (max. 48 Stunden alt) gestattet.
Ausnahmen (Antigen-Test erforderlich):
- Schwangere/Stillende (mit ärztlichem Nachweis)
- Personen mit ärztlichem Attest
- Personen unter 18 Jahren, die keine Schüler*innen mehr sind
Tritt die Alarmstufe ein, darf die Bücherei nur noch mit einem Nachweis über eine Impfung oder Genesung (2G) betreten werden.