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Alarmstufe in Baden-Württemberg
Artikel vom
17.11.2021
Seit 17. November gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe:
Der Zutritt zur Bücherei ist nur mit Nachweis über eine Impfung oder Genesung gestattet.
Ausnahmen (Antigen-Test erforderlich):
- Schwangere/Stillende (mit ärztlichem Nachweis)
- Personen mit ärztlichem Attest
- Personen unter 18 Jahren, die keine Schüler*innen mehr sind
Für die Rückgabe von Medien ist kein Nachweis nötig.