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3G-Nachweis für Bücherei-Besuch
Artikel vom
16.08.2021
Laut neuer Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16. August 2021 gilt für den Bücherei-Besuch folgendes:
Besuch der Bücherei nur mit 3G-Nachweis möglich (getestet, geimpft oder genesen)!
- Getestet: max. 24 Std. alter negativer Antigen-Schnelltest
- Geimpft: vollständige Corona-Impfung
- Genesen: max. 6 Monate alt
Kinder bis zur Einschulung und Schüler benötigen keinen 3G-Nachweis.
Die Rückgabe von Medien ist auch ohne Nachweis möglich.